Samstag, 14. September 2024

Philippi: „Niedersachsen fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“

Der nächste Schritt ist gemacht: Nachdem die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung Anfang August den vierten Aktionsplan Inklusion beschlossen hatte, folgte am heutigen Vormittag die Unterrichtung der Mitglieder des Sozialausschusses im Landtag. Der ressortübergreifende Plan beinhaltet 97 Maßnahmen, die bis spätestens 2027 umgesetzt sein sollen. Ziel ist die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – überall und ohne fremde Hilfe.

Nach dem Motto des Aktionsplans („Teil sein“) wurden unter Mitwirkung der Niedersächsischen Staatskanzlei, allen Landesministerien und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Ziele und Maßnahmen ausgearbeitet, die in insgesamt zwölf Handlungsfelder strukturiert sind. An dem Arbeitsprozess waren Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. „Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie Interessen- und Selbsthilfeverbände haben sich mit ihrem Wissen und vielen kreativen Ideen eingebracht“, so das Fazit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote. „Auch viele einzelne Personen mit und ohne Behinderungen haben sich auf beispielhafte Weise beteiligt und so den Prozess enorm bereichert. Ich möchte mich in den kommenden Jahren mit allen Kräften dafür einsetzen, dass die 97 Maßnahmen des Aktionsplans mit Leben gefüllt werden.“

Sozialminister Dr. Andreas Philippi ergänzt: „Niedersachsen fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund setzen wir uns weiterhin konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Wir sind uns bewusst, dass bis zur vollumfänglichen Gleichstellung noch eine Menge zu tun ist. Mit dem vierten Aktionsplan Inklusion leisten wir einen entscheidenden Beitrag dazu, dass bestehende Lücken zwischen der Gesetzeslage und der gelebten Praxis weiter geschlossen werden.“

Zu den im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen gehören u.a. gemeinsame Aktionen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit I Bildung I Teilhabe (LAG ABT), den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) sowie anderen Akteurinnen und Akteuren, um die Bekanntheit des Instruments Budget für Arbeit zu erhöhen. Dabei handelt es sich um einen unbefristeten Beschäftigungssicherungszuschuss für Arbeitgebende, der darauf abzielt Menschen mit Behinderungen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen. Künftig sollen Veranstaltungen, Messen, die Verteilung von Infomaterial oder die Durchführung eines Kongresses den Bekanntheitsgrad dieses Instruments zur Teilhabe am Arbeitsleben erhöhen. Darüber hinaus möchte das Land die Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen stärker fördern: Rund 800.000 Euro stehen hierzu im laufenden Jahr bereit. Auch sollen Förderschullehrkräfte als zuverlässige Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte an inklusiven Schulen etabliert werden. So werden bis Ende 2027 etwa 1.700 Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) eingestellt bzw. dorthin versetzt. Des Weiteren soll das Angebot für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen in Staatstheatern und landeseigenen Museen erweitert werden. Im Fokus stehen hier vor allem die Schalldämmung, Übertragungsanlagen für Leichtes Hören, Verschriftlichung des gesprochenen Wortes nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, Lichtklingeln und Lichtwecker. Eine interdisziplinäre Projektgruppe mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren soll zudem Lösungen erarbeiten, wie kostengünstiges Bauen und Wohnen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen kann. Hinzu kommt z.B. der Einsatz von hauptberuflichen Inklusionscoaches in Sportverbünden.

Auf der Homepage des Sozialministeriums ist ab sofort unter www.ms.niedersachsen.de/inklusion eine barrierefrei aufbereitete Version des Aktionsplans abrufbar. In Kürze wird auch ein Druckexemplar mit Übersetzung in Leichte Sprache zur Verfügung stehen.

Am 2. Dezember 2024 um 17 Uhr werden Sozialminister Philippi und die Landesbehindertenbeauftragte Annetraud Grote den Aktionsplan Inklusion in einem Livestream gemeinsam vorstellen und über seine Inhalte diskutieren.

Hintergrund:

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland in Kraft. Es konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Um die UN-BRK umzusetzen, hat die Landesregierung erstmals 2017 einen Aktionsplan Inklusion veröffentlicht und ihn seitdem drei Mal fortgeschrieben. Der Aktionsplan fasst die Ziele und Maßnahmen der Landesregierung in einer Gesamtstrategie in allen wichtigen Lebensbereichen wie z. B. persönliche Mobilität, Gesundheit oder Bildung zusammen. Der vierte Aktionsplan ist im Vergleich zu den drei Vorgänger-Plänen konkreter in der Beschreibung der Maßnahmen und wird innerhalb der Legislaturperiode umgesetzt.

PR
Foto: ms

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