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Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderung reden mit! Partizipation der Selbstvertretung behinderter Menschen bei der  „Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat am 5.10.22 noch einmal bekräftigt: Im Koalitionsvertrag  der amtierenden Bundesregierung ist festgeschrieben – die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll  auch für Kinder mit Körper- und Sinnesbehinderungen sowie Kinder mit Lernschwierigkeiten noch  in dieser Legislaturperiode gesetzlich in der Jugendhilfe verankert werden.  

Die Ministerin betonte, dass Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderung umfassend und  gleichberechtigt bei der Gesetzesvorbereitung und der Umsetzung beteiligt werden. Mit ihren  langjährigen Erfahrungen bei der Beantragung und Nutzung von Hilfen für eine selbstbestimmte Teilhabe können Menschen mit Behinderung die Unterstützungsangebote und deren Wirkung auf  den Familienalltag sehr gut beurteilen. 

Spätestens 2028 liegen auch die Aufgabenbereiche der Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit  Behinderung bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die vorher im BTHG (SGB IX) verankert  waren. Die Umsetzung benötigt Zeit, Fachwissen, Vernetzung und Sensibilität. Dies erfordert  nicht nur die Weiterqualifizierung der bisherigen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe. Dafür ist ein bedeutender Perspektivwechsel im Bereich Familienhilfen nötig.  

Das KJSG aus 2021 hat die Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer  Selbstvertretungsverbände im § 4 a verankert. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe  alle individuellen Entscheidungen aber auch alle kommunalen Planungen gemeinsam mit  Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden getroffen werden müssen und nicht mehr nur  für sie gedacht wird.  

Ein vom BMAS finanziertes dreijähriges Projekt des bbe e. V. soll diesen Prozess aus Sicht der  Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung begleiten. Das vorrangige Ziel besteht darin,  dass sich behinderte Kinder und Jugendliche und Eltern mit Behinderung mit ihren  Selbstvertretungsverbänden in die Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe  gleichberechtigt einbringen.  

In dem Partizipationsprojekt geht es unter anderem um folgende Fragen: 

  • Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit Selbstvertretungsvereinigungen KJH nutzender Kinder und Eltern in die Planung und Umsetzung der kommunalen KJH-Angebote  gleichberechtigt einbezogen werden (Empowerment und Powersharing). (§ 4 a KJSG) 
  • Wie und wo können Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihre Interessen im  Umsetzungsprozess und im späteren Verlauf vertreten?  
  • An wen können sich interessierte Kinder- und Jugendliche in ihrer Kommune wenden? • Welche Selbstvertretungsorganisationen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gibt es bereits? 
  • Welche Selbstvertretungsorganisationen gibt es von Eltern mit Behinderung, die Kinder- und  Jugendhilfe nutzen? 
  • Wie werden diese Organisationen seitens der Kinder- und Jugendhilfe gefördert? 

Aus Sicht der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung geht es bei der Umsetzung der  Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aktuell um folgende Umsetzungsfragen: 

  • Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit alle Angebote der KJH von Kindern,  Jugendlichen und Eltern mit Behinderung genutzt werden können 
  • Wie können Hilfeplangespräche mit Kindern, Jugendlichen und Eltern mit Behinderung  barrierefrei gestaltet werden? 
  • Wie kann Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe für langfristige Bedarfe von Kindern  und Jugendlichen mit Behinderung gestaltet werden, um Hilfen wie Schulbegleitung und  Assistenzbedarf im Freizeitbereich (bei zunehmend wachsender Personalknappheit) sinnvoll  organisieren zu können? 
  • Wie kann die Ungleichbehandlung von behinderten Pflegekindern und deren Pflegeeltern  beendet werden?  
  • Wie kann die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei der Vermittlung von  Pflege- und Adoptivkindern beendet werden? 
  • Welche Kompetenzen benötigen Mitarbeitende der KJH, z. B. Wissen über  Assistenzleistungen für Mütter und Väter mit Behinderung bei der Versorgung und  Betreuung ihrer Kinder aus dem BTHG (§ 78 Abs. 3 SGB IX)?  
  • Welches Wissen über Behinderungsformen und deren Auswirkungen auf den Familienalltag  und die Teilhabe benötigen die Mitarbeitenden der KJH? 
  • Wie können die langjährigen Erfahrungen der KJH in der Arbeit mit suchterkrankten und  drogenabhängigen Eltern für die Arbeit mit Eltern mit anderen Teilhabeeinschränkungen  genutzt werden? Wo braucht es Kompetenzerweiterung? 
  • Wie wird das Ziel des BMFSFJ umgesetzt, nicht nur Eltern mit psychischen Erkrankungen mit  dem reformierten § 20 KJSG flexibel, antragslos und bedarfsgerecht so zu entlasten, dass  Kinder und Jugendliche nicht zu „pflegenden Kindern und Jugendlichen“ werden? 

Gemeinsam mit den Verbänden der Liga Selbstvertretung und weiterer Selbstvertretungsverbände von Menschen mit Behinderung organisiert der bbe e. V. zu diesen  Fragen Aktionstage. Die Mitglieder des bbe e. V. beteiligen sich in bundesweiten Gremien zur  Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und sind als Teilnehmer*innen bzw.  Referent*innen bei Veranstaltungen andere Organisationen aktiv. 

PR
Foto: bbe e. V.

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