Samstag, 14. September 2024

Grundrente für langjährig Geringverdienende: Das das gilt bei  zusätzlichem Einkommen  

Langjährig Geringverdienende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen  Grundrentenzuschlag – wenn sie die geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Aktuelle Zahlen der  Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen nämlich: Rund 55 Prozent der grundsätzlich Berechtigten  haben die Leistung im vergangenen Jahr aufgrund zu hoher eigener Einkünfte nicht gezahlt bekommen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim erklärt alles Wichtige rund um  Hinzuverdienstgrenzen und Anspruchsvoraussetzungen. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Geringverdienende im Alter einen Grundrentenzuschlag erhalten, der ihre Rentenbezüge aufstockt. „Anspruch haben Betroffene, wenn sie  mindestens 33 Versicherungsjahre erfüllen und während ihrer Erwerbstätigkeit weniger als 80 Prozent  des Durchschnittslohns verdient haben“, weiß SoVD-Berater*in Sabine Eck aus Hildesheim. Ein Antrag auf  den Zuschlag müsse nicht gestellt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung ermittele  automatisch, ob ein Anspruch besteht. 

Die volle Grundrente erhält allerdings nur, wer bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhält. „Ab einer  bestimmten Höhe wird das Einkommen anteilig auf die Grundrente angerechnet oder diese gar nicht  mehr ausgezahlt“, gibt Eck den Hinweis. Aktuell bekommen alleinstehende Rentner*innen den vollen  Zuschlag bis zu einem Monatseinkommen von 1.375 Euro, bei Paaren sind es 2.144 Euro.  Darüberliegende Einkünfte werden auf die Leistung angerechnet. Überschreitet das zusätzliche  Einkommen die Einkommensgrenze von 1.759 Euro beziehungsweise 2.525 Euro, stellt die Deutsche  Rentenversicherung die Zahlung ein. Als Einkommen zählen die eigene Nettorente, eine  Witwerrente*Witwenrente oder Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung. 

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Rente stehen die Berater*innen des SoVD in Hildesheim gerne  zur Verfügung und unterstützen darüber hinaus auch bei Antragstellungen. Der Verband kann telefonisch  unter 05121-74790 oder per E-Mail an info.hildesheim@sovd-nds.de kontaktiert werden.

PR
Foto: Alexas_Fotos / Pixabay

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