Mittwoch, 4. Dezember 2024

„Krankenhausplanung in Länderhoheit belassen“ – Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

Ich freue mich sehr, dass ich bereits am zweiten Tag meiner Amtszeit als Sozialminister hier im Landtag zu dem wichtigen Thema der Krankenhausversorgung in Niedersachen sprechen darf.

Als bis zuletzt praktizierender Chirurg und Mitglied im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages sind mir die aktuellen Herausforderungen bei der Krankenhausplanung bestens bekannt.

Kapazitätsengpässe bei der Notfallversorgung, überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, negative Jahresabschlüsse vieler Krankenhäuser sind nur wenige Beispiele dafür, dass es einen hohen Handlungsbedarf sowohl auf Landesebene als auch auf der Bundesebene gibt.

Die Reform der finanzierungsrechtlichen Rahmenbedingungen, für die primär der Bund verantwortlich ist, als auch die Weiterentwicklung der niedersächsischen Krankenhausstruktur werden elementare Arbeitsfelder für mich sein. Der Weg nach Berlin ist für mich nicht weit.

In Niedersachsen wurde zuletzt viel Fachverstand und Energie in die Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes investiert;

dieses Gesetz wurde im Sommer 2022 ohne Gegenstimme verabschiedet und gilt als das modernste Landeskrankenhausgesetz in der Bundesrepublik.

In meinen vielen Berliner Gesprächen wurden wir für dieses Krankenhausgesetz gelobt.

Insbesondere die dort neu eingeführten Versorgungsstufen für Krankenhäuser waren eine wichtige Grundlage für die Arbeiten der Regierungskommission zur Reform des DRG-Systems auf Bundesebene und sind – leicht modifiziert – übernommen worden.

Ich werde die Vorgaben des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes zeitnah umsetzen, die dafür notwendige Krankenhausverordnung wird voraussichtlich noch in diesem Quartal in Kraft treten.

Damit können schon bevor endgültige Regelungen des Bundes in Kraft treten, die niedersächsische Krankenhauslandschaft weiterentwickeln.

So erwarte ich in diesem Jahr die Inbetriebnahme des ersten Regionalen Gesundheitszentrums.

Was die aktuellen Reformpläne des Bundes zur Reform des DRG-Systems angeht, so bin ich der Überzeugung, dass diese Reformpläne in erster Linie aus Sicht der Patientinnen und Patienten und nicht aus der Sicht der Zuständigkeiten angegangen werden müssen.

Deutschland hat in Europa die höchste Zahl der Krankenhausstandorte und -betten, die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind vergleichsweise hoch, im Gegensatz zu manch anderen Ländern gibt es hier die sog. „doppelte Facharztschiene“ – trotzdem gibt es aktuell bundesweit Probleme in der stationären Versorgung.

Ich bin der Überzeugung, dass wir zeitnah eine Reform der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen brauchen und dass die Empfehlungen der Regierungskommission eine gute Grundlage für den gerade begonnenen fachlichen Austausch zwischen dem Bund und den Ländern bilden.

Schwerere Erkrankungen müssen in spezialisierten Einrichtungen behandelt werden. Dass auch im Jahr 2022 noch 50% der an Krebs erkrankten Menschen außerhalb von zertifizierten Krebszentren behandelt wurden, kann nicht die Zukunft der Versorgung sein. Und wir müssen unbedingt die Bürokratielast bei den Mitarbeitenden drastisch reduzieren, damit mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten bleibt.

Hin zu medizinisch sinnvollen Strukturen und Schwerpunkten, weg von Einzelfallabrechungsprüfungen, mehr Zeit für die Versorgung in den Krankenhäusern und Sicherstellung einer gut erreichbaren Notfall- und Grundversorgung – diesen Weg werde ich konsequent umsetzen, zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Und natürlich wird es auch weiter die Kompetenz des Landes bleiben, eine regionale Krankenhausplanung umzusetzen, darauf werde ich im weiteren Verfahren besonders achten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

PR
Foto: ms

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