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VdK: Landesbehörden müssen Leichte Sprache flächendeckend umsetzen

Briefe von Behörden sind für viele Menschen schwer verständlich. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen fordert die künftige Landesregierung daher auf, Bescheide und Vordrucke grundsätzlich in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Denn obwohl über 2,2 Millionen Niedersachsen auf diese verständliche Sprachform angewiesen sind, hat das Land bislang keine Verpflichtung zur Leichten Sprache erstellt.

„Wir brauchen endlich eine zügige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es darf nicht sein, dass Personen auf diese Weise vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden!“, kritisiert Landesvorsitzender Friedrich Stubbe und verweist darauf, dass alle Menschen von einer vereinfachten Ausdrucksweise profitieren würden. „Das betrifft längst nicht nur Menschen mit einer Behinderung. Ich denke da zum Beispiel auch an die vielen Nicht-Muttersprachler, die bei der Kommunikation mit Behörden große Schwierigkeiten haben. Und selbst vielen Muttersprachlern bereitet das Beamten-Deutsch Verständnisprobleme“

Nach Ansicht des VdK sollte Teilhabe generell in jedem Alter und in allen Lebenslagen selbstverständlich sein: Das fängt bei der inklusiven Kinderbetreuung an, geht über die Schulbildung und reicht bis in die Arbeitswelt. Hier sind verstärkt Förderprogramme nötig, die Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt verhelfen. Auch die Freizeitgestaltung muss Teilhabe ermöglichen: „Inklusive und barrierefreie Urlaubsangebote sollten verstärkt gefördert werden. Ebenso muss gemeinsamer Sport für alle möglich sein, ganz gleich ob Menschen mit oder ohne Behinderung, mit Migrationshintergrund oder sozial Benachteiligte. Für eine inklusive und vielfältige Gesellschaft sollten wir keine Unterscheidungen machen – das fängt schon bei unserem Denken an!“, appelliert VdK-Chef Stubbe.

Das VdK-Forderungspapier zur Landtagswahl für ein sozial gerechtes Niedersachsen finden Sie online unter www.vdk.de/permalink/85125.

PR
Foto: PourquoiPas / Pixabay

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