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„Inklusion ist das nicht – dauerhafte Maskenpflicht in Werkstätten für behinderte Menschen ist nicht zumutbar“

CELLE. Während in vielen gesellschaftlichen Bereichen in Niedersachsen bereits coronabedingte Einschränkungen gelockert wurden, müssen die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Zwar dürfen seit dem 25. Mai 2020 wieder Werkstattbeschäftigte in eingeschränktem Umfang arbeiten, aber nur unter der Bedingung, dass während der gesamten Aufenthaltsdauer eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden muss, wie es eine entsprechende niedersächsische Verordnung vom 5.Juni strikt vorgibt.

Dieses ist für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) und für ihre Facharbeitsgemeinschaft die LAG Arbeit | Bildung | Teilhabe (LAG A | B | T) ein nicht hinnehmbarer Zustand. Für Birgit Eckhardt, Vorsitzende der LAG FW, steht eine solche Regelung eindeutig im Widerspruch zu dem Inklusionsgedanken: „Wir haben in den letzten Jahren sehr viel Zuspruch für die Belange von behinderten Menschen erfahren und sind in guten Gesprächen zur weiteren Umsetzung einer gelebten Inklusion und echter Teilhabe. Daher ist es enttäuschend, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Man müsse sich nur vorstellen, dass den körperlich tätigen Arbeitern in der Industrie zugemutet würde permanent eine Maske zu tragen. Da wäre der Aufschrei vermutlich sehr groß.“

Dem Vorsitzenden der LAG A | B | T, Michael Korden, sieht vor allem die Enttäuschung der Betroffenen: „Unsere Beschäftigten haben sich sehr gefreut, dass die Werkstätten am 25. Mai wieder geöffnet haben. Arbeit bedeutet eben auch, dass man seine Freunde und Bekannte wieder trifft und dass der Alltag zurückkehrt.“ Die Werkstätten in Niedersachsen waren bestens vorbereitet und haben umfassende Hygienemaßnahmen und Pandemiepläne für die Arbeit in Werkstätten erarbeitet und umgesetzt. Alle Mitarbeitenden wurden umfänglich über diese Regelungen informiert und Arbeitsabläufe entsprechend verändert. „Wenn trotz all dieser Maßnahmen den Beschäftigten gesagt wird, dass auch dann Masken getragen werden müssen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird, ist das pauschal diskriminierend“, so Korden.

Die LAG FW und die LAG A | B | T fordern daher, dass die allgemeinen Regeln in Industrie und Handwerk auch für die Beschäftigten in den Werkstätten gelten müssen und die Regelung zur permanenten Maskenpflicht in Werksstätten für behinderte Menschen zurückge-ommen wird. „Wir brauchen hier eine klare Haltung des Landes. Ein Verweis auf die Ausnahmeregelung des § 9 der VO, der in begründeten (Einzel-)fällen Ausnahmen zulässt, reicht nicht aus und verlagert Haftungsrisiken auf die Einrichtungsträger“, betonen Eckhardt und Korden.

In der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (LAG FW e. V.) sind die sechs Niedersächsischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen: Dies sind Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Jüdische Wohlfahrt. Damit repräsentiert die LAG FW e. V. etwa 6 000 soziale Einrichtungen, Beratungsstellen und Dienste mit mehr als 230 000 hauptamtlich Beschäftigten und über 500 000 ehrenamtlichen Helfer*innen. Zur LAG FW e. V. gehören zudem die Landesstelle Jugendschutz, die Landesstelle für Suchtfragen, die LAG Arbeit | Bildung | Teilhabe und die Stelle für soziale Innovation der Freien Wohlfahrtspflege.

PR

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