Mittwoch, 4. Dezember 2024

„Selbstbestimmt leben zu können, ist ein Grundrecht“ – GRÜNE begrüßen Selbstbestimmungsgesetz, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf

Demonstration zum Christopher Street Day (CSD) auf dem Opernplatz statt. Die CSD-Demonstrationen, die noch bis September durch viele Städte ziehen werden, setzen sich ein für queere Sichtbarkeit und für Vielfalt, für Respekt und Selbstbestimmung und gegen Hass und Diskriminierung. Vor diesem Hintergrund begrüßen die GRÜNEN Niedersachsen auch das geplante Selbstbestimmungsgesetz, dessen Entwurf inzwischen vorliegt. Die Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN, Greta Garlichs, ist beim CSD in Hannover dabei und wird auf dem Opernplatz ab 12.30 Uhr sprechen.

Für Garlichs ist klar: „Das Selbestbestimmungsgesetz ist der größte queere Meilenstein seit der Ehe für alle und der Dritten Option. Selbstbestimmt leben zu können, ist ein Grundrecht für alle Menschen. Das geltende Recht diskriminiert trans* Menschen, die sich bislang für ihren korrekten Geschlechtseintrag einem entwürdigenden, teuren und langwierigen Verfahren unterwerfen müssen. Das ist durch nichts mehr zu rechtfertigen. Dieses Gesetz erkennt endlich die Geschlechtsrealität der Betroffenen an und beendet diese jahrzehntelange diskriminierende Praxis.“

An zwei Punkten sehen die Landesgrünen jedoch Nachbesserungsbedarf: einmal beim Vorrang des Hausrechts und beim sogenannten Übereilungsschutz, also der Wartezeit von drei Monaten, bis der geänderte Geschlechtseintrag wirksam wird. „Das Hausrecht darf nicht dazu dienen, Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Aussehens auszuschließen und zu diskriminieren“, sagt Garlichs. „Und wir fordern die Abschaffung der dreimonatigen Wartezeit. Sie unterstellt, dass Menschen nicht genau wissen, was sie tun. In der Regel ist aber solch ein Schritt sehr genau überlegt.“

Hintergrund:

Die Debatten in den vergangenen Wochen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz werden hitzig geführt. Im Kern geht es darum, den amtlichen Geschlechtseintrag und den Namen zu ändern. Künftig sind hierzu nur noch eine Eigenversicherung bzw. Änderungserklärung beim Standesamt sowie eine Wartezeit von drei Monaten vorgesehen. Bislang müssen Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten. Außerdem ist das Gutachten teuer und das Verfahren dauerte sehr lange. Erst dann entscheidet ein Gericht. Diese entwürdigende Praxis soll nun beendet werden.Der vorgestellte Gesetzentwurf der Ampelregierung in Berlin zum Selbstbestimmungsgesetz beendet das veraltete und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz, das seit über 40 Jahren Menschen stigmatisiert und diskriminiert. Dieses neue Gesetz ist ein Meilenstein, der im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition im Bund vereinbart wurde und nun umgesetzt werden soll. Weitere Infos gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts heiraten. Der Deutsche Bundestag hatte die Ehe für alle im Juni zuvor beschlossen.

Seit Ende 2018 haben inter* Menschen in Deutschland die Möglichkeit, im Personenstandsregister außer den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ zu wählen, als sogenannte Dritte Option.

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Foto: fsHH / Pixabay

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