Neue Grundsicherung zum 1. Juli 2026: Jobcenter im Landkreis Celle informiert über die wichtigsten Änderungen
„Die neue Grundsicherung bietet die Chance, Menschen noch gezielter auf ihrem Weg in Arbeit, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Unser Auftrag bleibt dabei derselbe: Menschen wirksam zu unterstützen, Perspektiven zu eröffnen und nachhaltige Integration zu ermöglichen“, sagt Anja Niebuhr, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Celle.
Mit der Reform wird das bisherige Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Ziel ist es, verbindlich und gemeinsam mit den Menschen, die Grundsicherung beziehen, den schnellstmöglichen Weg in Arbeit oder Ausbildung zu finden. Damit erhält die Vermittlung Vorrang. Qualifizierungen und Weiterbildungen bleiben möglich, wenn sie die Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.
Auch Gesundheit spielt in der neuen Grundsicherung eine Rolle. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass gesundheitliche Einschränkungen den Weg in Arbeit oder Ausbildung erschweren können. Präventions- und Unterstützungsangebote können jetzt früher in die Beratung einbezogen werden.
Das Jobcenter Landkreis Celle setzt bereits heute auf Angebote in diesem Bereich. Dazu gehören die kostenlose und vertrauliche Beratung durch den Gesundheitslotsen, kostenfreie Gesundheitsangebote in der Region sowie die ganzheitliche Beratung bei Schulden, psychischen Belastungen, Suchterkrankungen oder familiären Herausforderungen. Ziel ist es, persönliche Hürden abzubauen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Integration zu verbessern.
Auch die Mitwirkung wird klarer geregelt. Gemeinsam vereinbarte Schritte auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung sollen künftig verbindlicher umgesetzt werden. Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen werden neu gefasst. Dabei bleiben Schutzmechanismen bestehen und persönliche Lebenslagen weiterhin berücksichtigt.
Die Reform stärkt zudem die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Zoll. Liegen Hinweise auf Schwarzarbeit oder Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn vor, müssen diese künftig an die zuständigen Stellen weitergegeben werden. So sollen Missbrauch von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung wirksamer bekämpft werden.
Für Leistungsberechtigte erfolgt die Umstellung automatisch. Bereits erlassene Bürgergeldbescheide behalten auch nach dem 1. Juli ihre Gültigkeit. Geldleistungen werden ohne Unterbrechung weitergezahlt. Laufende Maßnahmen werden fortgeführt, die Betreuung der Kundinnen und Kunden bleibt sichergestellt. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.
Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt ab dem 1. Juli nach der neuen Rechtslage. Die Antragsformulare werden schrittweise bis Ende des Jahres angepasst. Für Kundinnen und Kunden entsteht daraus kein Handlungsbedarf.
Das Jobcenter Landkreis Celle bereitet die Umsetzung der Reform seit Monaten vor. Mitarbeitende werden geschult, Prozesse angepasst und Informationsangebote erweitert. Auch die Digitalisierung spielt bei der Umsetzung der Reform eine wichtige Rolle.
„Digitale Angebote gehören heute selbstverständlich zu einem modernen Service. Deshalb bauen wir unsere digitalen Möglichkeiten kontinuierlich aus und schaffen zusätzliche Wege, mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten. Unser Ziel ist es, Leistungen und Informationen einfach, schnell und kundenorientiert zugänglich zu machen“, sagt Niebuhr.
Mit Jobcenter Digital und der Jobcenter-App können viele Anliegen bereits online erledigt werden: Anträge stellen, Unterlagen hochladen, Nachrichten senden oder den Bearbeitungsstand einsehen. Wer Unterstützung bei digitalen Angeboten benötigt, erhält diese im Digitalen Serviceraum des Jobcenters. Termine für digitale Beratungen oder die Online-Videokommunikation können direkt über die App oder die Internetseite vereinbart werden.
Über den Veranstaltungskalender auf der Internetseite und in der App können sich Interessierte zudem kostenfrei zu Informationsveranstaltungen anmelden. Themen sind unter anderem die neue Grundsicherung, digitale Services, Praktikumsstellen, Jobsuche und Ausbildungsmöglichkeiten im Landkreis Celle.
Für individuelle Beratungen, Fragen zur beruflichen Integration und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung stehen die Mitarbeitenden des Jobcenters weiterhin persönlich zur Verfügung. Kurzauskünfte sind zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich.
Über die Umsetzung der Reform und die wichtigsten Änderungen informiert das Jobcenter Landkreis Celle fortlaufend auf seiner Internetseite.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.jobcentercelle.de
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Foto: Celler Presse
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