Samstag, 25. Januar 2025

Aus Europa: Utrecht erweitert sein Angebot an Behindertenparkplätzen 

Die Gemeinde Utrecht wird das Angebot an Behindertenparkplätzen verbessern. Damit die Stadt für Menschen mit Behinderungen gut zugänglich bleibt. Wir wollen zum Beispiel, dass möglichst viele öffentliche Einrichtungen wie Gesundheitszentrum, Kino und Theater über mindestens zwei Behindertenparkplätze verfügen. Dies ist in den neuen Richtlinien enthalten, die kürzlich von der Stadtverwaltung festgelegt wurden. 

Großstädte wie Utrecht setzen zunehmend auf nachhaltige Transportmittel als Alternative zum Auto. Um die Stadt lebenswert zu halten, aber auch, um den knappen Raum für andere Dinge als das Parken zu nutzen. Dazu gehören Geh- und Radwege, Grünanlagen und Wohnraum. „Wir müssen verhindern, dass es für Menschen mit Behinderungen schwieriger wird, ihr Ziel zu erreichen und die Einrichtungen in unserer Stadt zu nutzen.“ Deshalb wurden die Regeln angepasst“, sagte Stadtrat Lot van Hooijdonk (Mobilität). 

In den Richtlinien heißt es nun, dass die Anzahl der Behindertenparkplätze auf die Anzahl der Besucher der Anlage abgestimmt sein muss. Daher kann es vorkommen, dass mancherorts mehr als die Mindestanzahl von zwei benötigt wird. Darüber hinaus reserviert die Stadt zwei bis fünf Prozent der Gesamtzahl der Parkplätze im öffentlichen Raum für allgemeine Behindertenparkplätze. Dies gilt zusätzlich zu der bestehenden Möglichkeit für Behindertenausweisinhaber, auf allen regulären Parkplätzen kostenlos zu parken.

Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für den Erhalt eines individuellen Behindertenparkplatzes (auf dem Kennzeichen) angepasst. „Durch die Ausweitung dieser Kriterien haben nun mehr Menschen Anspruch auf einen individuellen Behindertenparkplatz“, sagt Lot van Hooijdonk. Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes auf Basis eines Kfz-Kennzeichens bleibt selbstverständlich eine maßgeschneiderte Lösung. Die Gemeinde berücksichtigt die Art der Behinderung und die Bedürfnisse des Antragstellers.

Die neue Regelung ersetzt das „Disabled Parking Policy Memorandum“ aus dem Jahr 1999. Darin wurde lediglich festgelegt, dass der Anteil der allgemeinen Behindertenparkplätze an den gebührenpflichtigen Parkflächen mindestens zwei Prozent betragen muss. Das Parken an diesen Orten war für maximal drei Stunden gestattet. Für (kombinierte) Einkaufs- und Restaurantbesuche oder Kino-/Theaterbesuche scheint dies zu begrenzt zu sein. Aus diesem Grund wurden auch die Richtlinien erweitert.

PR / Gemeente Utrecht
Foto: 7162046 / Pixabay

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