Zum Inhalt springen

Internationaler Tag der Menschenrechte – „Wir lassen die Opfer nicht alleine“

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, so sagt es der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor 75 Jahre von den Vereinten Nationen verkündet wurde. Jedes Jahr am 10. Dezember wird der Tag der Menschenrechte gefeiert, der daran erinnert, sich immer und überall für Menschenrechte einzusetzen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es auch in Art. 1 unseres Grundgesetzes. Und es ist unser aller Aufgabe – in Niedersachsen, in Deutschland und weltweit – uns jeden Tag dafür stark zu machen“, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.

Zugleich beendet der 10. Dezember die von der UN initiierte Kampagne „Orange the World“, die ab dem 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, auf geschlechtsspezifische Gewalt weltweit aufmerksam macht.

Auch das Niedersächsische Justizministerium hat im Aktionszeitraum – gemeinsam mit der Stiftung Opferhilfe – ein kraftvolles Zeichen gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen gesetzt. Zahlreiche orangene Bänke, die in der Jugendanstalt Hameln und der JVA Hannover angerfertigt wurden, sind niedersachsenweit an verschiedenen Amts- und Landgerichten aufgestellt worden, um ein klares Zeichen der niedersächsischen Justiz zu setzen: Wir dulden keine geschlechtsspezifische Gewalt!

Auf welche Hilfe können Opfer in Niedersachsen zählen? Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen engagiert sich seit dem Jahr 2001 aktiv für Opfer von Gewalt und spielt eine Schlüsselrolle in ihrer Unterstützung. Betroffene können sich auf Instagram und Facebook sowie der Internetseite https://www.opferhilfe.niedersachsen.de/ informieren und direkt Kontakt aufnehmen. An insgesamt 11 Standorten in Niedersachsen bietet die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen umfassende Beratungs- und Informationsdienste, einschließlich psychosozialer Prozessbegleitung, an.

Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine besonders intensive Form der Unterstützung von Opfern von Straftaten vor, während und nach einem Strafverfahren. Alle Opfer von Straftaten, so auch Betroffene von häuslicher Gewalt, können dieses Angebot im Land Niedersachsen kostenlos in Anspruch nehmen. Dies ist einzigartig im Bundesgebiet. Insgesamt 54 speziell ausgebildete Fachkräfte stehen hierfür zur Verfügung.

Neben dem nachsorgenden Opferschutz wird in Niedersachsen auch die Prävention großgeschrieben. Denn jedes Opfer ist ein Opfer zu viel und Kriminalprävention ist der beste Opferschutz. Daher setzt sich der Landespräventionsrat Niedersachsen im Niedersächsischen Justizministerium dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher leben können und erst gar nicht zu Opfern werden.

Dr. Kathrin Wahlmann: „Als Justiz ist es nicht nur unsere Aufgabe, Täter zu verfolgen und zu bestrafen. Genauso wichtig ist es, an der Seite der Opfer zu stehen und sie bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Niedersachsen nimmt beim Thema Opferschutz eine Vorreiterstellung ein: Mit der Stiftung Opferhilfe haben wir eine Organisation, die sich jeden Tag aktiv für jene Menschen einsetzt, die Opfer von fruchtbaren Straftaten wurden. So geben wir den Betroffenen eine Stimme und machen sie sichtbar. Unsere Botschaft ist klar: Wer in Niedersachsen Opfer von Gewalt, Demütigung und Unterdrückung wird, den lassen wir als Justiz nicht im Stich.“

PR
Foto: Tobias Franke, Celler Presse

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponserten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.