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VdK: Freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv eingeschränkt

Das Bundesgesundheitsministerium startet am heutigen Mittwoch endlich mit der Erarbeitung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Der Sozialverband VdK beteiligt sich an dem Prozess, der eigentlich schon Ende 2022 abgeschlossen sein sollte.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu:

„Barrierefreiheit in Arztpraxen und Krankenhäusern ist ein riesengroßes Thema. In manchen Bundesländern sind nur knapp ein Drittel aller Praxen ebenerdig zugänglich. Schon das ist eine erschreckende Zahl. Doch Schwellen, Treppen und fehlende Fahrstühle sind nur ein Teil der mangelnden Barrierefreiheit. Die wenigsten Arztpraxen haben flexible Behandlungsstühle, die für Menschen im Rollstuhl oder kleinwüchsige Menschen geeignet sind. Im Krankenhaus können schwerhörige oder gehörlose Menschen beispielsweise den akustischen Anweisungen im MRT nicht folgen. Kaum eine Gesundheitseinrichtung bietet ausreichend Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen. Und nur 1,5 Prozent bieten Informationsmaterial für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Das alles schränkt die freie Arztwahl von Millionen von Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen massiv ein.

Es ist wichtig, dass das Gesundheitsministerium die Probleme jetzt angeht. Wir erwarten, dass bei der Arbeit am Aktionsplan messbare Ziele und ein verbindlicher Zeitplan entwickelt werden – und zwar zusammen mit den Betroffenen und ihren Interessensvertretern. Trotz des Zeitdrucks dürfen die Beteiligungsprozesse nicht zu kurz kommen. Die Regierung muss die Probleme von Menschen mit Behinderungen ernstnehmen und Gesetzesreformen danach ausrichten.

Der VdK fordert neben umfassender Barrierefreiheit in allen Gesundheitseinrichtungen und dem flächendeckenden Ausbau von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) auch verpflichtende Fortbildungen für medizinisches Personal. Mitglieder berichten uns immer wieder von Diskriminierung und erniedrigendem Umgang, insbesondere von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Behandlungen von Menschen mit Behinderung werden häufig mit Verweis auf mangelnde Zeitkapazitäten oder fehlende Geräte und Mittel abgelehnt, oder es wird Druck ausgeübt, weil die Behandlung komplizierter ist oder länger dauert. Deswegen braucht es neben der Vermittlung von Fachwissen und Sensibilität im Umgang mit Menschen mit Behinderung auch die Möglichkeit, längere Zeitkontingente entsprechend abzurechnen.“

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Foto von Marcus Aurelius / Pexels

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