Zum Inhalt springen

Erleichterung für Menschen mit Behinderungen – Leistungen aus der Ausgleichsabgabe können digital beantragt werden

Wer in der Vergangenheit Leistungen aus der Ausgleichsabgabe für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen beantragen wollte, musste sich erst durch zahlreiche Papierformulare arbeiten: zeitaufwendig und kompliziert. Deshalb hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zusammen mit dem niedersächsischen Integrationsamt einen Onlinedienst entwickelt, der die Antragstellung rasch und barrierefrei in digitaler Form möglich macht. Mit wenigen Klicks können schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Antrag nun online stellen und alle erforderlichen Unterlagen direkt im Antrag hochladen. Sofern gewünscht, kann auch vorab eine Beratung angefragt werden.

„Ein wichtiger Schritt“, betont Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, „durch den erleichterten Zugang wird die Integration von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt vorangetrieben. Bei der Entwicklung des neuen Onlinedienstes waren Menschen mit Behinderungen und Integrationsämter anderer Bundesländer beteiligt, sodass dieses Angebot passgenau ausgerichtet wurde.“

Nähere Informationen zu den Leistungen aus der Ausgleichabgabe an berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen und einen direkten Zugang zu dem Onlinedienst erhalten Sie unter folgendem Link:

Onlinedienst: Antrag auf Leistungen aus der Ausgleichsabgabe an berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen

Zum Hintergrund:

Die Ausgleichsabgabe ist ein zentrales Instrument des Schwerbehindertenrechts, sie darf nur zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt werden. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Erfüllen sie diese Quote nicht, so müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Die dadurch eingenommenen Gelder fließen in die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen oder in andere Maßnahmen, die die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.

Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es sieht das Digitalisieren aller Verwaltungsleistungen aus 14 sogenannten Themenfeldern vor, die unterschiedliche Lebens- und Unternehmenslagen abbilden – wie beispielsweise die Geburt, die Eheschließung oder eine Gewerbeanmeldung. In jedem Themenfeld besitzen mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort die Federführung. Das Land Niedersachsen ist für das Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 18 Gesundheitsleistungen entwickeln das Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die digitalen Anträge sowie die hierfür erforderliche technische Infrastruktur. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) können andere Länder diese anschließend nachnutzen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Damit schnellstmöglich viele Behördengänge überflüssig werden und noch mehr online erledigt werden können, stellt die Bundesregierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von drei Milliarden Euro bereit, um die Digitalisierung der Verwaltung in den Ländern zu stärken. Davon erhält das Land Niedersachsen etwa 90 Millionen.

PR
Foto: 27707 / Pixabay

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponserten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.