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Impfschäden: Betroffene können Anspruch auf staatliche Entschädigung haben

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das erhaltene Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim.

Es zeigt sich: Nicht in jedem Fall schützt die Corona-Impfung die Gesundheit, wie erhofft. Immer häufiger berichten Betroffene von negativen Folgen. Was viele nicht wissen – unter Umständen steht ihnen eine staatliche Entschädigung zu. „Im Impfschutzgesetz ist ein sogenannter Aufopferungsanspruch verankert. Dahinter steht der Gedanke, dass Menschen sich nicht nur zum eigenen Schutz, sondern, im Interesse des Staats, auch zum Schutz der Mitmenschen impfen lassen. Erleiden sie dabei Impfschäden, kommt der Staat gegebenenfalls für eine Entschädigung auf“, weiß Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim. Dies umfasse beispielsweise die Kostenübernahme von Kranken- und Heilbehandlungen oder Rentenansprüche.

„Damit ein Impfschaden anerkannt werden kann, müssen die gesundheitlichen Schädigungen länger als sechs Monate vorliegen. Wichtig ist dabei, dass die Beschwerden über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Relativ normale Symptome wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Fieber oder Ausschläge, die üblicherweise nach einiger Zeit verschwinden, berechtigen nicht für eine Ausgleichszahlung“, informiert Eck. Gestellte Anträge werden in Niedersachsen zentral von der Außenstelle Oldenburg des Landesamts für Soziales, Jugend und Familie bearbeitet.

Bei weiteren Fragen zum Thema Impfschaden helfen die Berater*innen des SoVD in Hildesheim weiter und sind zudem gerne bei der Antragstellung behilflich. Der Verband ist telefonisch unter der 05121-74790 sowie unter folgender E-Mailadresse erreichbar: info.hildesheim@sovd-nds.de.

PR

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