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SoVD fordert zusätzliche Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung – Gelber Parkausweis für mehr Teilhabe

Besonders in Innenstädten – mit verkehrsberuhigten und autofreien Zonen – sind die Parkmöglichkeiten oft knapp. Für Menschen mit Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung, die dort ihre Ärzte*innen, Behörden oder Einkaufsmöglichkeiten erreichen müssen, ist das ein Problem. Denn längere Wege vom Parkplatz aus können sie nicht bewältigen, und nahegelegene Parkplätze gibt es nur begrenzt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht hier die Teilhabe vieler Menschen in Niedersachsen eingeschränkt und fordert daher die Einführung zusätzlicher Parkerleichterungen.

„Häufig sind Parkplätze so weit von der ärztlichen Praxis entfernt, dass die Betroffenen nicht eigenständig hinlaufen können. Das kann sogar dazu führen, dass sie in ihrem Recht auf freie Wahl der Ärztin oder des Arztes eingeschränkt werden und sich letztlich eine neue Praxis suchen müssen“, bemängelt Bernhard Sackarendt, SoVD-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Zwar gibt es die bundesweit gültigen blauen und orangen Parkausweise, die bestimmten Gruppen Parkerleichterungen bieten – beispielsweise kann mit ihnen in Fußgängerzonen während der Ladezeit oder auf Parkplätzen mit Zeitbegrenzung unbegrenzt geparkt werden. Die Auflagen sind jedoch in beiden Fällen sehr hoch: Für die Ausstellung eines blauen Parkausweises, der auch zum Parken auf Schwerbehindertenplätzen berechtigt, ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) erforderlich. Auch für den orangen Parkausweis sind genau definierte Einschränkungen oder Erkrankungen nachzuweisen. „Viele Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend stark mobilitätseingeschränkt sind, erfüllen die eng definierten Voraussetzungen nicht“, weiß Sackarendt.

Um auch die Inklusion in Niedersachsen zu stärken, fordert der größte Sozialverband des Landes die Einführung des gelben Parkausweises – dieser ist bisher nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig. Er vergibt dieselben Sonderparkrechte wie der orange Parkausweis, gleichzeitig ist der Personenkreis der Berechtigten aber weiter gefasst: Der Grad der Behinderung als Voraussetzung ist niedriger angesetzt und es werden auch Menschen berücksichtigt, die in ihrer Mobilität – vorübergehend oder dauerhaft – stark beeinträchtigt sind und sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können. „Der gelbe Parkausweis würde viele Betroffene in Niedersachsen im Alltag deutlich entlasten und wäre ein wichtiger Schritt zu mehr gleichberechtigter Teilhabe in Niedersachsen“, betont der SoVD-Vorsitzende.

PR
Foto: MabelAmber / Pixabay

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