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David gegen Goliath: Wird Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Fördermitteln für Beratungsstellen ausgebootet?

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben e.V. Stuttgart (ZsL) hat bis Ende 2022 eine Beratungsstelle für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) betrieben. Die Beratungsstelle wurde durch Fördermittel des Bundes finanziert. Die letzte Förderperiode endete 2022. Das ZsL hat sich für eine neue Förderung ab 2023 beworben, wurde aber bei der Vergabe der Fördermittel übergangen. Das ZsL klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Fortsetzung der Förderung. Die mündliche Verhandlung findet am 10. Mai in Berlin statt.  

Jenny Bießmann vom Vorstand unseres Bundesverbandes Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) sagt dazu: 

„Die Zentren für selbstbestimmtes Leben (ZsL) in Deutschland arbeiten seit Jahren von einem Projekt zum anderen, die Mitarbeiter*innen, Vorstand und die Geschäftsführung sind Menschen mit Behinderungen.  Die Einführung der EUTB® ermöglichte es den Zentren für selbstbestimmtes Leben erstmals, Menschen mit Behinderungen langfristig und in regulären Beschäftigungsverhältnissen als Beraterinnen und Berater für Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen (Peer Counselor – ISL). Selbstvertretungsorganisationen wie die ZsLs dürfen nicht von der Vergabe von Fördermitteln für Beratungsangebote ausgeschlossen werden.“

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