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Außerklinische Intensivpflege: Selbstbestimmtes Leben bedroht

Am Anfang der Woche veranstaltete die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL gemeinsam mit den Verbänden bvkm, IntensivKinder Zuhause e.V., IntensivLeben e.V. und der DGM einen sehr gut besuchten Online-Workshop zum Thema „Außerklinische Intensivpflege“, bei dem Referierende und die Betroffenen klar aufzeigen, wie das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung bedroht wird.

Eingangs leitete Katja Kruse vom bvkm in das IPReG und der dazugehörigen Außerklinischen Intensivpflegerichtlinie (AKI-RL) ein. Henriette Cartolano vom Verein IntensivKinder zuhause e.V. machte deutlich, wo die Unterschiede liegen zwischen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen und das gerade letztere jene sind, die darüber entscheiden, inwiefern Betroffene von AKI weiter ein selbstbestimmtes Leben am Wohnort ihrer Wahl führen können. Im dritten Input erläuterte Markus Behrendt von Verein IntensivLeben in Kassel, wo genau die Versorgungshindernisse liegen. Zukünftig sollen nur noch wenige spezialisierte Ärztinnen und Ärzte außerklinische Intensivpflege verordnen dürfen – das wirft Betroffene vor Probleme, denn diese Fachpersonen sind schlichtweg noch gar nicht auffindbar. Tatjana Reitzig berichtete für die DGM von lebensbedrohlichen Versorgungsproblematiken bei behinderten Menschen, die noch keine bzw. nicht invasive Beatmung nutzen. 

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Foto von Kristin Vogt von Pexels

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