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Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen: Kluft zwischen erwerbslosen Menschen mit und ohne Behinderung bleibt groß

Obwohl sich die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung insgesamt verbessert hat, haben Menschen ohne Behinderung die deutlich besseren Chancen auf einen Job: Mit 11,2 Prozent ist die Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten zwar leicht gesunken (Vorjahr: 11,7 Prozent), ist aber mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Quote (5,2 Prozent). Das geht aus dem aktuellen Inklusionslagebarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institute (HRI) hervor.

Seit 2013 zeigen die Ergebnisse der Studie bundesweit einen positiven Trend. Auch die Zahl der Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung sinkt weiter auf 156.621 (Vorjahr: 162.373). Gründe dafür sieht Prof. Bert Rürup, Präsident des HRI, in der noch immer stabilen Konjunktur sowie im zunehmenden Renteneintritt von Menschen mit Behinderung. „Gleichzeitig müssen wir die Ergebnisse aber auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext bewerten: Vergleicht man die Situation von Erwerbspersonen mit und ohne Behinderung, offenbart sich noch immer eine große Kluft“, so Rürup.

100 Tage länger arbeitslos

Trotz kleiner Fortschritte ist die Dauer der Arbeitslosigkeit nach wie vor ein erhebliches Problem für Arbeitsuchende mit Behinderung. Wie groß der Abstand zu ihren Mitstreitern ohne Behinderung ist, zeigt sich hier besonders deutlich: Schwerbehinderte Arbeitslose benötigen durchschnittlich 359 Tage bis sie eine Anstellung gefunden haben – 100 Tage länger als Nichtbehinderte. Auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen[1] ist mit 43,4 Prozent (Vorjahr: 44,4 Prozent) deutlich höher als bei Menschen ohne Behinderung (34,8 Prozent).

Private Unternehmen tun sich schwer mit der Beschäftigungspflicht[2]

Rückläufige Entwicklung auch im Bereich Beschäftigungspflicht: Mit nur 4,63 Prozent wird die gesetzlich vorgeschriebene Fünf-Prozent-Quote für die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung nicht nur verfehlt, sie sinkt auch zum zweiten Mal in Folge (Vorjahr: 4,67 Prozent).

Während allerdings öffentliche Arbeitgeber mit 6,5 Prozent die Mindestquote sogar übertreffen, erreichen private Unternehmen gerade einmal 4,1 Prozent. Nach der letzten Erhebung (2017) fallen 164.631 Unternehmen unter die Beschäftigungspflicht, das sind 4.411 mehr als im Vorjahr. Daraus ergeben sich insgesamt 1.146.111 Pflichtarbeitsplätze, von denen jedoch 44.980 nicht mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt wurden – eine Lücke, die sich ebenfalls in den letzten Jahren stetig vergrößert hat (Vorjahr: 37.182). „Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe, als einen Menschen mit Behinderung einzustellen“, sagt Christina Marx von der Aktion Mensch. „Sie befürchten einen hohen finanziellen Aufwand und meinen, Menschen mit Behinderung seien weniger leistungsfähig und noch dazu nicht kündbar. Dabei beweisen viele Beispiele in der Praxis das genaue Gegenteil.“

Infos für mehr betriebliche Inklusion

Vielen Unternehmen fehlt es an Informationen über Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen im täglichen Miteinander. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat die Aktion Mensch deshalb den Ratgeber “Wegweiser: Inklusion im Betrieb“ veröffentlicht. Ziel ist es, Vorbehalte bei Personalentscheidern abzubauen und Unternehmen im gesamten Beschäftigungsprozess von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Der Wegweiser „Inklusion im Betrieb“ steht unter www.kofa.de/inklusionzur Verfügung.

Über das Inklusionslagebarometer Arbeit 2019

Seit 2013 erstellt das Handelsblatt Research Institute in Kooperation mit der Aktion Mensch jährlich das Inklusionslagebarometer. Basierend auf den jüngsten statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter werden zehn Teilindikatoren ausgewertet. Diese geben Auskunft über den aktuellen Grad der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, Ansatzpunkte zu identifizieren, mit deren Hilfe Inklusion vorangetrieben werden kann.

[1] Langzeitarbeitslose: Arbeitslose, die mindestens ein Jahr auf Beschäftigungssuche sind

[2] Beschäftigungspflicht: Private und öffentlich Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen mindestens
fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe entrichten.

PR
Foto: Aktion Mensch e.V.

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