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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusiver Gedanke in der BA fest verankert

DEUTSCHLAND. Am 26. März 2019 jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zehnten Mal. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die zentralen Gedanken der Selbstbestimmung und der Inklusion verpflichten die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Bundesbehörde – sowohl als Arbeitgeber als auch als Dienstleister am Arbeitsmarkt. Seit Jahren engagiert sie sich in Initiativen für Inklusion, Chancengleichheit und Diversity. Bereits im Jahr 2007 hat die BA die Charta der Vielfalt unterschrieben.

2018: Steigerung der Schwerbehindertenquote auf über zehn Prozent

Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der BA liegt seit Jahren deutlich über dem Zielwert von sechs Prozent für öffentliche Arbeitgeber. Im Jahr 2018 gelang es, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf gut 10 Prozent zu steigern. Eine Inklusionsvereinbarung stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der BA. Sie unterstützt unter anderem die Personalrekrutierung und Personalentwicklung von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie die Barrierefreiheit von Gebäuden und Arbeitsplätzen.

Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen:
„Die BA beschäftigt seit Jahren einen hohen Anteil von Menschen mit Behinderungen. Es freut uns sehr, dass wir auch den Anteil schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen im Jahr 2018 deutlich auf 9,7 Prozent steigern konnten. Als werbender Arbeitgeber freuen wir uns über jede einzelne Bewerbung 
von Menschen mit Behinderung. Schließlich verlieren wir demografiebedingt in den kommenden zehn Jahren ein Drittel der Belegschaft.“

Eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“

Im letzten Jahr hat die BA eine eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“ eingerichtet, die eine Gesamtstrategie für Menschen mit Behinderungen erarbeitet und den inklusiven Gedanken in der BA und am Arbeitsmarkt durchgängig verankert. Um möglichst allen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, ihre Talente und Potentiale einzubringen, hat die BA für ihre Mitarbeitenden individuell abgestimmte Arbeitsplätze erarbeitet und entwickelt diese kontinuierlich weiter.

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag für Beschäftigte mit Behinderungen. Seit 2001 unterstützt ein Kompetenz-Center die passgenaue Arbeitsplatzausstattung für motorisch und sinnesbeeinträchtigte Mitarbeitende. Hierzu zählen beispielsweise Braillezeilen, Vorlagenkameras oder auch Nummernblöcke.

In den Dienststellen der BA gibt es zudem spezielle Interessensvertretungen für Beschäftigte mit Schwerbehinderungen. Im Rahmen von Gleichstellungsplänen erfährt die Thematik „Frauen mit Schwerbehinderungen“ einen besonderen Stellenwert.

PR

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