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Werner Gläser zum Kreiselärgernis: „Die Zebrastreifen am Kreisverkehr waren die einzigen barrierefreien Querungen in dem Bereich“

CELLE. Zu den Berichterstattungen über die Zebrastreifen am Kreisverkehr Neumarkt/Hafenstraße nimmt Werner Gläser, Mitglied im Expertenbeirat der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Leitung des Bezirks Niedersachsen / Bremen des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, Stellung:

„Im Vorfeld des Baus des Kreisverkehrs am Neumarkt wurden Herrn Skoda vom SoVD und mir als damaligem Beauftragten des Blinden- und Sehbehindertenverbands die Pläne zur Stellungnahme, die vorgelegt.

Wir haben beide die Pläne befürwortet. Grundlage dafür war die barrierefreie Gestaltung des Kreisverkehrs, um auch für behinderte Menschen sichere Mobilität und Teilhabe zu gewährleisten. Die Pläne enthielten die auch vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat für Kreisverkehre beschlossenen Zebrastreifen und damit die notwendige Voraussetzung für unsere positiven Stellungnahmen.

Durch die Entfernung der Zebrastreifen entfällt somit diese Grundlage. Unsere Stellungnahmen sind damit hinfällig. Einer Baumaßnahme, wie sie sich jetzt darstellt, hätten wir unter keinen Umständen zugestimmt.

Der immer wieder ins Feld geführte Hinweis, man könne ja die Ampelanlage am Neumarkt zur Querung nutzen, ist für Menschen mit Seheinschränkungen untauglich. Die Anlage ist weder mit Akustik noch mit Bodenindikatoren ausgestattet. Auch ein „Erhören“ des Verkehrsflusses ist nicht möglich, da durch die Ampelschaltung praktisch dauerhaft Fahrverkehr im Querungsbereich herrscht. Da der zu überquerende Abschnitt sehr groß ist und es auch keine taktil erkennbaren Verkehrsteiler gibt, besteht die Gefahr, dass blinde Menschen die Orientierung verlieren.

Die Zebrastreifen am Kreisverkehr waren die einzigen barrierefreien Querungen in dem Bereich.

Einer Wiederherstellung erst nach Fertigstellung der gegenläufigen Befahrbarkeit des Nordwalls kann nicht zugestimmt werden, zumal es bisher keinen vorliegenden Gestaltungs- und erst recht keinen Zeitplan gibt. Sollten die Zebrastreifen nicht zeitnah wiederhergestellt und die Zäune entfernt werden, so dass die Übergänge wieder nutzbar sind, müssen auch die Bodenindikatoren in den Bereichen entfernt werden, da sie auf gesicherte Querungen hinweisen.

Die Kombination aus Rippen- und Noppenplatten sind besonders für blinde, aber auch für sehbehinderte Menschen wie Verkehrszeichen. Blinden und sehbehinderten Personen eine sichere Querung über eine stark befahrene, gefährliche Straße zu signalisieren und sie dann gegen einen Zaun laufen und dort stehen zu lassen, ist schlicht behindertenfeindlich und menschenverachtend.

Werner Gläser“

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