Mittwoch, 4. Dezember 2024

Für ihr Recht auf Teilhabe: Menschen mit Behinderung gehen auf die Straße

HANNOVER/CELLE. Am 22. September beginnt der Bundestag mit den Beratungen für das sogenannte Bundesteilhabegesetz, tags darauf berät erstmals der Bundesrat über den Gesetzentwurf. Das Gesetz soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Deutschland neu strukturieren und effizienter gestalten.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG:WfbM) Niedersachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Niedersachsen als Interessensvertretung der in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung, der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. und der SoVD Landesverband Niedersachen e.V. sowie ein breites Bündnis aus weiteren Sozialverbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe protestieren gegen dieses Gesetz, weil es in der vorliegenden Fassung zu massiven Verschlechterungen im Bereich der Eingliederungshilfe führen würde.

Der Protest gegen das geplante Gesetz und die Bereitschaft, an einem besseren Entwurf mitzuarbeiten, soll bei einem bunten und lauten Aktionstag für und mit Menschen mit Behinderung in der niedersächsischen Landeshauptstadt kundgetan wrden:

am Donnerstag, 22. September 2016, von 10 bis 18 Uhr auf dem Kröpcke in Hannover.

Für die Zeit von 13.30 bis etwa 15.30 Uhr ist eine Kundgebung mit Reden und Musik geplant. Das Motto lautet

Bundesteilhabegesetz: So nicht! Für echte Teilhabe ohne Hürden

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG:WfbM) Niedersachsen ist ein Zusammenschluss und die Interessensvertretung von 76 Einrichtungsträgern von Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten in Niedersachsen.

Insgesamt sind in den Werkstätten und Tagesförderstätten der Mitglieder ca. 32.000 Menschen mit Behinderung tätig. Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie sind zuständig für diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Die LAG:WfbM ist Fachausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.

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