Mittwoch, 9. Oktober 2024

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

CELLE. Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände – viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich.

So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

Ansprechpartner: „Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert“, sagt Thomas Wiechert von der IKK classic. Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

Voraussetzungen: Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

Antrag stellen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. „Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen“, rät Thomas Wiechert. Erforderlich für die Genehmigung ist unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

Zusätzliche Förderung: In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Gemeinsam profitieren: Auch Senioren-Wohngemeinschaften, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.

Weitere Informationen: www.ikk-classic.de/pflege.

PR

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