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ver.di fordert zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung: Landesverwaltung muss als Arbeitgeber deutlich inklusiver werden

Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am morgigen 3. Dezember, fordert der Arbeitskreis Teilhabe- und Behindertenpolitik im ver.di-Landesbezirk Niedersachsen Bremen die neue Landesregierung zu mehr inklusiver Teilhabe in Arbeit im Landesdienst auf. Laut einer aktuellen Studie der Böckler-Stiftung, erfüllen 40 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe und 20 Prozent der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in Deutschland die gesetzliche Mindestbeschäftigungsquote von fünf Prozent schwerbehinderter Menschen bislang nicht. Auch das Land Niedersachsen hat diese Quote in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig nicht erreicht – wenn auch zumeist nur knapp. „Die Landesverwaltung ist ein bedeutender Arbeitgeber mit vielen tausend Beschäftigten in Niedersachsen. Sie muss hier endlich ihre Hausaufgaben machen“, sagt Matthias Hoffmann von der Gewerkschaft ver.di.

Die Rot-Grüne Landesregierung dürfe nicht nur Erwartungen an andere formulieren, sie müsse vielmehr als Vorbild auftreten und schwerbehinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion ermöglichen, vor allem auch in Arbeit. „Dazu braucht es auch eine umfassende Barrierefreiheit, die räumliche, wie digitale Hürden wirkungsvoll beseitigt“, sagt Hoffmann. Wenn mehr schwerbehinderte Menschen im Landesdienst beschäftigt würden, als bislang, könne das selbstgesteckte Ziel des Aktionsplans Inklusion in Niedersachsen künftig auch im eigenen Verantwortungsbereich umgesetzt werden.

„Null Toleranz für Null-Beschäftiger“, hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, in diesem Jahr gefordert. Der Landesarbeitskreis Behinderten- und Teilhabepolitik in Niedersachsen und Bremen schließt sich dieser Forderung an. Er begrüßt den Vorstoß nach einer deutlichen Erhöhung der Zahlungen in den vorhandenen drei Stufen der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigten. Zudem müsse eine vierte Stufe für die Arbeitgeber eingeführt werden, die sich ihrer Pflicht völlig entzögen, fordern die Mitglieder des Arbeitskreises.

ver.di setzt sich in allen Belangen zur Verwirklichung der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein und verfolgt insbesondere die berufliche Teilhabe und den Abbau von bestehenden Barrieren auch künftig intensiv weiter.

PR

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